Ehefähigkeitszeugnis

Ehefähigkeitszeugnis

 

Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses kann nur erfolgen, wenn Sie bereits seit mindetsens 5 Jahren in Deutschland leben, andernfalls müssen Sie den Antrag in der Gemeinde ihres vorherigen Wohnortes stellen.

Benötigte Unterlagen:
  • Eine eidesstattliche Erklärung das Sie mit ihrem zukünftigen Ehepartner weder verwandt noch verschwägert sind und keine weitere Ehe geschlossen haben.
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Antrag zur Ausstellung des Ehefähigeitszeugnisses.  

 

WICHTIG! Das Ausstellungsdatum darf beim Antrag auf Eheschließung nicht älter als sechs (6) Monate sein.

Den Antrag stellen Sie bitte persönlich zu den Bürozeiten im Pfarrbüro. Bei Rückfragen und für weitere Informationen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Email an das Büro.