Bescheinigungen

Bescheinigungen

 

 

Der Taufschein, die Eheurkunde oder die kirchliche Scheidung werden direkt nach den Mysterien übergeben bzw. Bei der Scheidung nach Antrag an die angegebene Adresse gesandt. Im Falle des Verlustes kann eine Kopie aus den Registern auf Antrag ausgestellt werden

 

Den Antrag stellen Sie bitte persönlich zu den Bürozeiten im Pfarrbüro. Bei Rückfragen und für weitere Informationen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Email an das Büro.